Verantwortungsvolles Spielen
Jugendschutz zuhause
Teilen Sie Geräte mit Minderjährigen? Nutzen Sie die Jugendschutzfunktionen des Betriebssystems und richten Sie separate Benutzerkonten ein. Software wie JusProg oder die Jugendschutzsoftware von iOS und Android blockiert Glücksspielangebote zuverlässig.
Warnsignale
Typische Warnsignale sind das wiederholte Nachjagen von Verlusten, das Spielen trotz finanzieller Engpässe, Reizbarkeit beim Versuch aufzuhören und das Ausblenden anderer Hobbys. Je früher diese Muster erkannt werden, desto leichter lassen sie sich durchbrechen.
Grenzen setzen
Im Spielerkonto können Einzahlungs-, Verlust-, Zeit- und Einsatzlimits aktiviert werden. Diese Werkzeuge wirken bereits bei moderater Nutzung vorbeugend und sind jederzeit anpassbar – eine Erhöhung tritt in der Regel mit zeitlichem Abstand in Kraft, eine Senkung sofort.
Selbstsperre
Wer das Gefühl hat, das Spielen nicht mehr unter Kontrolle zu haben, kann sich im Casino für mehrere Monate oder dauerhaft sperren lassen. In Deutschland gilt zusätzlich das zentrale Sperrregister OASIS – eine Eintragung dort gilt bei allen lizenzierten Anbietern.
Wo Sie Hilfe finden
Die BZgA bietet unter 0800 1 37 27 00 eine kostenlose, anonyme Beratung zu Glücksspielsucht. Spielerinnen und Spieler aus Deutschland erreichen die Caritas, die Diakonie und check-dein-spiel.de rund um die Uhr. Angehörige finden dort ebenfalls Rat.
Kurzer Selbsttest
Spielen Sie häufiger, als Sie geplant hatten? Verheimlichen Sie Einsätze vor Familie oder Freunden? Haben Sie schon Geld geliehen, um weiterzuspielen? Wer mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantwortet, sollte den Konsum reflektieren und sich an eine der weiter unten genannten Beratungsstellen wenden.
Schutz Minderjähriger
Minderjährige dürfen in Deutschland nicht an Online-Glücksspielen teilnehmen. Lizenzierte Anbieter prüfen das Alter bei der Registrierung über ein amtliches Ausweisdokument. Hinweise auf einen minderjährigen Spielerstatus sollten Sie unverzüglich an den Betreiber und bei Bedarf an die zuständige Aufsichtsbehörde melden.